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US-Justiz setzt Leonard Peltier »grausamer und unmenschlicher Sonderbehandlung« aus – Durchbrechen wir die Mauern der Isolation mit einer Flut von Briefen und Karten!

06.08.11 (von ivk) Wir veröffentlichen die aktuelle Stellungnahme von Leonard Peltiers Hauptverteidiger Robert R. Bryan vom 1. August 2011, die uns vor wenigen Tagen zuging

Liebe Freundinnen und Freunde,
mein Büro verfügt jetzt über die vollständigen Details bezüglich der disziplinarischen Bestrafung meines Mandanten Leonard Peltier für angebliche Verstöße gegen die Anstaltsordnung. Die Sichtung der Fakten lässt nur den einen Schluss zu, dass meinem Mandanten auf staatliche Anordnung etwas in die Schuhe geschoben wurde, um noch über die von ihm seit 35 Jahren erlittene Haft und Isolierung hinaus zusätzlich Vergeltung an ihm zu üben.
Die drakonische Disziplinarstrafe [siehe weiter unten] gefährdet das Leben meines Mandanten, der in Kürze 67 Jahre alt wird. Er leidet unter Herzproblemen, Diabetes und andere, durch die lange Haftdauer verursachte Beeinträchtigungen seiner Gesundheit. Rassismus, Politik und Rache scheinen die treibenden Kräfte hinter dem Unrecht zu sein, das meinem Mandanten angetan wird.
Die Haftbedingungen, denen Leonard gegenwärtig unterworfen ist, stellen eine grausame und unmenschliche Behandlung dar. Mit Blick auf sein fortgeschrittenes Alter und seine angeschlagene Gesundheit sind sie als Folter zu bewerten. Was ihm widerfährt, ist Teil der langen Geschichte des staatlichen Genozids an indigenen Völkern.
Leonard Peltiers Sonderbehandlung hat darin ihre Ursache, daß er als Aktivist des American Indian Movement wegen der Tötung zweier FBI-Agenten auf der Pine-Ridge-Reservation verurteilt wurde, obwohl er unschuldig ist. Sein Fall steht einzigartig da im Bundesgefängnissystem, und deshalb wird er anders behandelt als andere Gefangene.
Die folgende Zusammenfassung der Fakten basiert auf den Gefängnisakten und anderen Dokumenten:
Am 24. Juni 2011 erhielt Leonard Post von einer Unterstützerin aus Schottland, die ihrem Brief einen Geldschein von 20 Pfund Sterlin beigelegt hatte. Es ist schon verdächtig, dass dieser Brief überhaupt in die Zelle meines Mandanten weitergeleitet wurde. Seine Post – ausgenommen meine Verteidigerpost – wird von Gefängnisbeamten geöffnet, gelesen und kopiert. Häftlingen ist der Besitz von Geld nicht gestattet, weshalb es grundsätzlich vom »Institution Mailroom« (Poststelle der Anstalt) beschlagnahmt wird und den Häftling niemals erreicht. Von daher ist es offensichtlich, dass Gefängnisbeamte den Geldschein absichtlich an meinen Mandanten weitergeleitet und damit gegen eigene Regeln verstoßen haben, um Leonard etwas anhängen zu können. Als er den Schein erhielt, schickte er ihn postwendend wieder an einen Freund außerhalb der Anstalt und schrieb dazu: »Ich denke, die Poststelle wollte ihn nicht zurückschicken, deshalb tu ich's!«
In einer Aktennotiz vom 27. Juni [2011] vermerkte ein Beamter, er habe den Geldschein bei der Durchsicht ausgehender Post gefunden, und folgerte, »dass der Insasse Peltier unautorisiert im Besitz von Geld war«. Leonard schrieb später dazu: »Ich habe nichts falsch gemacht. Die Poststelle hat mir den Geldschein gegeben. Ich habe versucht, ihn wieder los zu werden, indem ich ihn nach draußen schickte.«
Der Vorwand des Geldbesitzes löste eine Invasion in Leonards Zelle aus. In den frühen Morgenstunden des 27. Juni – dem ersten Werktag nach dem 36. Jahrestag des FBI-Schusswechsels auf der Pine-Ridge-Reservation und zwei Tage nach dem Jahrestag der Niederlage General Custers und des 7. Kavallerieregiments am Little Big Horn (die Lakota nennen sie die »Schlacht am Greasy Grass Creek«) vor 135 Jahren – durchsuchten Wärter die Zelle, wobei sie einen Mangel an Respekt vor geheiligten religiösen Gegenständen zeigten. Einer der Wärter entdeckte dabei »zwei Drähte, die schätzungsweise fünf Zentimeter hervorragten aus...der Wand über dem Eckpfosten der oberen Schlafkoje«, und er behauptete, er habe einen elektrischen Schlag erhalten, als er versuchte, an ihnen zu ziehen. Leonard erklärte dazu, daß ein Jahr zuvor ein früherer, zwischenzeitlich entlassener Zellengenosse »die Zellenbeleuchtung manipuliert« habe. Sie hätten darüber gestritten, und der Mann habe um Entschuldigung gebeten.
Seitdem hatte Leonard nacheinander zwei weitere Zellengenossen, von denen keiner je eine Bemerkung über die Drähte gemacht habe. Bis zur Zellendurchsuchung hat mein Mandant verständlicherweise geglaubt, dass es für niemanden ein Sicherheitsproblem gab. Vielmehr war es so, dass weder die Wärter noch Leonard die Drähte überhaupt sehen konnten, weil sie in einer Ecke über der oberen Schlafkoje verborgen waren.
Am 21. Juli 2011 fand eine disziplinarische Anhörung statt, die rechtlich ein Verwaltungsakt ist, weshalb es den Gefangenen nicht erlaubt ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Der Anstaltsbeamte, der dieser Anhörung vorsaß, fand nicht, dass Leonard etwas mit dem Anbringen der Drähte in der Zelle zu tun hatte. Gleichwohl folgerte er, »dass Peltier sich über...das Vorhandensein der elektrischen Drähte im Klaren war [und] etwas hätte unternehmen müssen, um sicherzustellen, dass die Gefahrenquelle beseitigt wird«. Obwohl der Wärter, der die Zelle durchsucht hatte, »keine wirklich ernsthafte physische Verletzung davongetragen hat«, wurde [in der Anhörung] entschieden, dass »die verbotene Handlung von ihrer Natur her den höchsten Schweregrad aufweist«. Infolgedessen wurde Leonard eines tätlichen Angriffs auf einen Wärter schuldig befunden, »ein Verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung der Anstalt stört oder beeinträchtigt«.
Damit wurde sein Verhalten in die höchste Kategorie von Vergehen eingeordnet, die Tötungsdelikte, Ausbruch, Brandstiftung, Waffenbesitz, Meuterei und Geiselnahme umfasst.
Die gegen Leonard verhängte Strafe fiel erschreckend hart aus:
»Verlust von gutgeschriebener Haftzeit: 100 Tage; (+)
verschärfte disziplinarische Einzelhaft: 60 Tage;
disziplinarische Verlegung [in die Strafzelle];
Verlust der Einkaufserlaubnis [im Knast-Laden]: 180 Tage;
Verlust des Besuchsrechts: 180 Tage.«

Der Staat setzt damit seine Versuche fort, meinen Mandanten durch endlose Haft und Isolation umzubringen. Leonard ist wegen der jahrzehntelangen Haftdauer gesundheitlich in einem sehr schlechten Zustand. Dennoch ist er nun schon seit mehr als einen Monat in einer sehr kleinen Zelle eingesperrt, in der es heiß und unerträglich ist. Er schwitzt übermäßig, kann kaum schlafen, und es fällt ihm sogar schwer, Briefe zu schreiben. Ich bin besorgt, dass Leonards schwaches Herz nicht durchhält und er stirbt.
Ich bitte deshalb alle, Leonard zu schreiben. Es würde ihm helfen, von denen zu hören, die sich um ihn sorgen. Denkt bitte daran, dass die Postzensoren der Anstalt jeden Brief lesen müssen. Das Gefängnis sollte deshalb mit Briefen überschwemmt werden, damit Leonard spürt, dass er nicht allein ist!

Seine NEUE Adresse (gültig seit 14.09.2011):
LEONARD PELTIER #89637-132
USP COLEMAN I
U.S. PENITENTIARY
P.O. BOX 1033
COLEMAN, FL 33521
USA
[Bitte Absender nicht vergessen und ausreichend frankieren!]

[Zusatz v. IVK: Leonard Peltier wird am 12. September 67 Jahre alt – ein weiterer guter Anlass für die Briefschwemme.]

Ich habe diesen Fall übernommen, um Leonards Freilassung zu erreichen. Wir haben einige juristische Wege eröffnet, die bislang noch nicht beschritten wurden. Mein Mandant ist unschuldig und gehört nicht ins Gefängnis. Ich werde nicht nachlassen, für seine Freiheit einzutreten.
Leonard Peltier ist ein Symbol im Kampf für die Rechte der indigenen Völker überall auf der Welt. Wir dürfen nicht zulassen, dass die US-Regierung ihn im Gefängnis begräbt, in der Hoffnung, dass er dann in Vergessenheit gerät und mit ihm die permanente schändliche Behandlung der amerikanischen Ureinwohner. Wir müssen diese empörende Situation weiterhin öffentlich machen.
Bitte besucht uns auf der Website Leonard Peltier Legal Defense: http://www.facebook.com/pages/Leonard-Peltier-Legal-Defense/193230444056122

Leonard begrüßt eure Unterstützung ebenso wie ich.
In the Spirit of Crazy Horse,
Robert R. Bryan
Hauptverteidiger von Leonard Peltier

Büroanschrift:
Law Offices of Robert R. Bryan
2107 Van Ness Avenue, Suite 203
San Francisco, California 94109-7523, USA
E-Mail: robertrbryan(at)gmail(dot)com

(+) Die Anstaltsleitung kann einem Gefangenen wegen guter Führung »Good Time« gutschreiben, d.h., es wird eine bestimmte Anzahl von Hafttagen notiert, die der Gefangene mit Blick auf den gesetzlich festgelegten Entlassungstermin dann früher freigelassen würde. Diese Tage können aber auch wieder entzogen werden. Im vorliegenden Fall bedeutet der Entzug von »100 gutgeschriebenen Tagen« eine Verlängerung der Haft um 100 Tage! (Anm.d. Übers.)

[Übersetzung: IVK Bremen]

 
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