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Das Menschenrecht auf Leben

21.01.10 (von ivk) Mit einer »Dringlichen Anfrage« ihrer Parlamentarischen Geschäftsführerin Christa Reichwaldt macht Die Linke am heutigen Donnerstag die drohende Hinrichtung des US-Bürgerrechtlers und Journalisten Mumia Abu-Jamal zum Thema im niedersächsischen Landtag // Außerdem: Erklärung der menschenrechtspolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Annette Groth, zur Entscheidung des U.S. Supreme Courts

Dringliche Anfrage der Linksfraktion im Hannoverschen Landtag

Was tut die Landesregierung gegen die drohende Hinrichtung des Journalisten Mumia Abu-Jamal? Die Bremische Bürgerschaft hat sich am 18. November 2009 in einem Dringlichkeitsantrag mit dem Journalisten Mumia Abu-Jamal solidarisiert. Er sitzt seit 1982 in den USA in der Todeszelle. Er wird beschuldigt, einen Polizisten erschossen zu haben. Beweise gibt es keine. Nun droht eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, durch die die Hinrichtung von Mumia Abu-Jamal unmittelbar bevorstehen kann. Wie in Bremen haben sich weltweit Parlamente mit Abu-Jamal solidarisiert. Die Stadt Paris hat ihn zu ihrem Ehrenbürger ernannt.
Mehrere Menschenrechtsgruppen – unter anderem Amnesty International –haben diese drohende Hinrichtung zum Anlaß genommen, auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu drängen. Sie ist mit humanistischen Grundeinstellungen in einer Gesellschaft nicht vereinbar – in keinem Land der Welt. Sie negiert das elementare Menschenrecht auf Leben und ist eine Form besonders unmenschlicher, grausamer, erniedrigender Behandlung. Die Einhaltung der Menschenrechte und die gleichzeitige Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe schließen sich aus.
Der niedersächsische Landtag hat sich mehrfach – so gleich zu Beginn der 16. Wahlperiode angesichts damaliger Ereignisse in China (vgl. Drucksache 16/633) – zu einer Verantwortung bei der Thematisierung von Menschenrechtsverletzungen in aller Welt bekannt. Die Landesregierung hat zu solchen Gelegenheiten und öffentlich betont, daß sie bei ihren internationalen Kontakten Menschenrechtsverletzungen, wer immer sie begehe, thematisieren wolle.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Teilt sie die Bewertung, daß sich die Einhaltung der Menschenrechte und die Verhängung der Todesstrafe ausschließen?
2. In welcher Weise hat sie bei ihren vergangenen Besuchen und Gesprächen mit Regierungsvertretern in den USA die dort praktizierte Verhängung der Todesstrafe thematisiert?
3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um sich der weltweiten Bewegung zur Rettung des Lebens des Journalisten Mumia Abu-Jamal anzuschließen?

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Die menschenrechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Annette Groth, erklärt zur Entscheidung des Supreme Courts:

Das Urteil hat Mumia Abu-Jamal zwar Zeit verschafft, aber das Todesurteil nicht aufgehoben, obwohl die rassistischen Hintergründe und die massive Beeinflussung von Zeugen in dem Verfahren hinreichend bekannt sind. Trotz des Urteils des obersten Gerichtshofes der USA muß Mumia Abu-Jamal weiterhin im Todestrakt um sein Leben kämpfen. Daher hat die Fraktion Die Linke mit ihren Antrag »Nein zur Todesstrafe in den USA – Hinrichtung von Mumia Abu-Jamal verhindern« (Bundestags-Drucksache 17/236) eine Initiative gestartet, um dem Deutschen Bundestag die Möglichkeit zu geben, sein Nein zur Todesstrafe deutlich zum Ausdruck zu bringen.
Weiterhin werden wir in den nächsten Wochen Gespräche mit den anderen Fraktionen führen, um einen interfraktionellen Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen. Sollte dies nicht gelingen, werden wir uns für einen von möglichst vielen Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen getragener Gruppenantrag einsetzen.

 
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