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»Mumia bleibt im Todestrakt«

29.03.08 (von ivk) US-Bundesberufungsgericht hebt Todesurteil auf, Verurteilung wegen Polizistenmordes bleibt aber bestehen. Verteidigung kämpft weiter um neues Verfahren / Aktuelles Interview mit Robert R. Bryan, Hauptverteidiger von Mumia Abu-Jamal, vom 28. März 2008

Vorbemerkung: Mit der Entscheidung des US-Bundesberufungsgerichts für den 3. Bezirk vom 27. März 2008 beginnt eine sechsmonatige Frist, innerhalb der die Staatsanwaltschaft den Antrag stellen kann, vor einerm Geschworenengericht nur über das Strafmaß (lebenlage Haft oder Hinrichtung) des jetzt aufgehobenen Todesurteils zu verhandeln. Wird dieser Antrag nicht gestellt und werden auch keine anderweitigen Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung eingelegt, wird das 1982 ausgesprochene Todesurteil nach sechs Monaten automatisch in »lebenslange Haft ohne Bewährungsmöglichkeit« umgewandelt

Gespräch mit Robert R. Bryan

Sie kämpfen für die Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem Mumia Abu-Jamal 1982 zu Unrecht zum Tode verurteilt worden ist. Was ist der Kern der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung des US-Bundesberufungsgerichts in Philadelphia ?

Das Todesurteil wurde aufgehoben, aber die 1982 erfolgte Verurteilung wegen Polizistenmordes nicht angetastet. Mein Mandant soll also keine Gelegenheit bekommen, seine Unschuld zu beweisen.

Ist das ein Rückschlag?

Wegen der Ablehnung des Wiederaufnahmeverfahrens natürlich, andererseits aber auch ein Sieg.

Was macht den Sieg aus?

Die Aufhebung des Todesurteils! Für jeden Anwalt, der wie ich sein Leben damit verbracht hat, gegen die Todesstrafe in Mordprozessen zu kämpfen, ist es immer ein Sieg, wenn ein Todesurteil aufgehoben wird. Wir wollten natürlich einen völlig neuen Prozeß erreichen, aber das Gericht hat nur teilweise den Weg zu einem neuen Geschworenenprozeß eröffnet, in dem es dann nur um die Frage des Strafmaßes geht, also lebenslängliche Haft oder Hinrichtung.

Was sagt Ihr Mandant Mumia Abu-Jamal zur Gerichtsentscheidung?

Er ist froh darüber, daß die Gefahr einer Hinrichtung zunächst gebannt ist. Aber wir sind beide überhaupt nicht froh darüber, daß die Bundesrichter die Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt haben. Wir sehen dennoch einen Silberstreifen am Horizont. Thomas Ambro, einer der drei Bundesrichter, war mit den rechtlichen Bewertungen seiner beiden Kollegen bezüglich des rassistisch motivierten Ausschlusses von schwarzen Geschworenen durch die Anklagevertreter nicht einverstanden. Und er hat diese abweichende Meinung auf 41 der insgesamt 118 Seiten der schriftlichen Begründung dargelegt.

Was sieht Richter Ambro anders?

Er ist der Meinung, daß schon die Ablehnung nur eines einzigen Jury­kandidaten wegen dessen Hautfarbe einen Verstoß gegen die in der US-Verfassung garantierte Gleichbehandlung darstellt. Faktisch erkennt Ambro damit an, daß trotz einer gängigen Rechtsprechung in anderen Fällen eine Ausnahme gemacht wird, wenn es um Mumia Abu-Jamal geht. Wäre es um einen anderen Verurteilten gegangen, dann hätte das Gericht ein neues Verfahren angeordnet.

Was bedeutet das auf den Punkt gebracht?

Richter Ambro sagt, daß jeder Angeklagte das Recht auf eine Jury von seinesgleichen hat, also alle zwölf Geschworenen repräsentativ für die Umgebung sein müssen, aus der er stammt. Für Ambro ist außerdem jeder Ausschluß eines Geschworenen nur aufgrund seiner Hautfarbe ein Verfassungsverstoß. Seine beiden Richterkollegen teilen diese Meinung aber nicht, obwohl es für jeden Menschen auf dieser Welt klar ist, daß sie sich damit ins Unrecht setzen und auf dieser Basis kein fairer Prozeß möglich sein kann.

Welche Schlüsse zieht die Verteidigung aus dieser uneinheitlichen Entscheidung?

Ich sehe diese auf 41 Seiten akribisch dargelegte abweichende Meinung als eine Richtschnur für den Weg, den wir einschlagen müssen. Ambro hat im Grunde juristisch den Punkt gesetzt, an dem wir weitermachen müssen. Die Essenz von dem, was er über die Verletzung der Verfassung und den Rassismus in diesem Verfahren sagt, müssen wir nutzen.

Welche juristischen Schritte ergeben sich daraus?

Das Gremium des Bundesberufungsgerichts für den 3. Bezirk, das jetzt entschieden hat, besteht aus drei Richtern. Die erweiterte Kammer dieses Gerichts umfaßt neun Richter. Wir werden beantragen, daß der jetzt gefällte Beschluß von allen neun Richtern überprüft wird. Entscheidet das erweiterte Gericht dann zu unseren Gunsten, wird der Prozeß gegen Mumia vor einer neuen Jury neu aufgerollt.

Und im schlechten Fall?

Wenn wir von dem erweiterten Bundesberufungsgericht nicht angehört werden oder die Entscheidung der drei Richter bestätigt wird, ist für uns die nächste Instanz der Oberste Gerichtshof in Washington D. C.

Spielt bei diesem Szenario das Vorgehen der Bezirksstaatsanwaltschaft eine Rolle?

Nein. Von dort kam noch keine Stellungnahme, aber ich erwarte, daß diese Behörde genau wie wir eine Überprüfung der Entscheidung durch das erweiterte Richtergremium beantragen wird. Indem das Todesurteil aufgehoben wurde, hat die Staatsanwaltschaft natürlich erst einmal faktisch verloren, weil es ihr ja um die Beibehaltung des Todesurteils ging. Andererseits hat sie auch gewonnen, weil der Fall nicht mit einer neuen Beweisaufnahme überprüft werden soll.

Im Moment ist Mumia Abu-Jamal nicht mehr akut von der Hinrichtung bedroht?

Nein, absolut nicht, das haben wir zumindest erreicht. Derzeit kann niemand einen Hinrichtungsbefehl unterzeichnen. Er verbleibt aber bis zum Ende der juristischen Klärung im Todestrakt.

Welche Reaktionen haben Sie seit dem Richterspruch erfahren?

Was mich sehr ärgert, sind Äußerungen bestimmter Unterstützerkreise, die nie mit mir reden, aber sofort mit ihren vorschnellen Bewertungen an die Öffentlichkeit gehen. Im Internet fand ich Wehklagen darüber, »wir« hätten »verloren«. Das stimmt nicht! Klar, wir haben den neuen Gesamtprozeß über die Frage von Schuld oder Unschuld noch nicht durchgesetzt, aber immerhin erreicht, daß das Todesurteil nicht bestätigt wurde. Mumia und ich wollen nicht, daß Leute schreiben, der Fall sei verloren. Es stimmt einfach nicht. Es sind immer noch viele Anstrengungen nötig, aber wir haben überhaupt noch nicht verloren.

Welche Unterstützung ist jetzt notwendig?

Wir brauchen Spenden, um weiterarbeiten zu können. Die Verteidigung bekommt aber aus Deutschland nur die Gelder wirklich, die auf das Bremer Spendenkonto des Internationalen Verteidigungskomitees (IVK) überwiesen werden. Der Kampf für Mumias Freiheit hat jetzt eine neue Stufe erreicht, die Auseinandersetzung wird nun schärfer geführt, und die Arbeit, die vor uns liegt, ist überwältigend. Wir brauchen deshalb neben der materiellen jede erdenkliche Unterstützung durch alle Formen öffentlicher Proteste, mit denen weiterhin die Wiederaufnahme des Verfahrens gefordert wird.

Sie werden im April wieder in Deutschland sein?

Auf Einladung des P.E.N.-Zentrums Deutschland werden wir am 17. April im Berliner Brecht-Haus zusammen einen »Abend für Mumia Abu-Jamal« gestalten. Dabei werden wir Mumias neue Mitgliedschaft im P.E.N. der USA würdigen und überlegen, wie der Kampf für seine Freiheit weitergeführt werden kann und muß. Ich will, daß mein Mandant nach fast 27 Jahren endlich seine Freiheit wiedererlangt. Basta.

Das Gespräch führte Jürgen Heiser

[Das Interview wurde am 29./30. März 2008 in leicht gekürzter Form in der Berliner Tageszeitung junge Welt veröffentlicht]

 
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