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Kolumne 1.087 vom 24.10.2022: Ende der Todesstrafe?

24.10.22 (von maj) In den USA schwindet die Macht der Todesstrafe zwar seit zwei Jahrzehnten zunehmend, aber wer sich den Zustand der Welt aus der Perspektive des Herrschaftsanspruchs der USA ansieht, weiß, dass die Drohung mit dieser schärfsten Repressionswaffe auch künftig von den Machthabern in Washington gebraucht wird

Mumia Abu-Jamal * Link zum Artikel in junge Welt Nr. 247 vom 24. Oktober 2022: Bitte HIER klicken!

Ende der Todesstrafe?
Im Prozess gegen den Amokläufer Nikolas Cruz, der im Februar 2018 an der Stoneman Douglas High School in Parkland (Florida) 17 Menschen getötet hatte, empfahlen die Geschworenen kürzlich bei der Verkündung ihres Schuldspruchs überraschend, statt der Todesstrafe eine lebenslange Haftstrafe zu verhängen. 17 weitere Menschen waren bei diesem bewaffneten Überfall auf die Schule verletzt worden. Nur wenige, vor allem die Hinterbliebenen der Opfer, hatten damit gerechnet, dass der Angeklagte der Todesstrafe entgehen könnte, hatte doch die Staatsanwaltschaft alles daran gesetzt zu beweisen, dass Cruz beim Angriff auf die Schule schwerste Straftaten beging. Und auch die Geschworenen waren sich ursprünglich darin einig, dass er die Voraussetzungen für die härteste Strafe erfüllte.

Cruz’ Verteidigung machte jedoch ein sogenanntes fetales Alkoholsyndrom geltend. Sie argumentierte, die Mutter ihres Mandanten habe während der Schwangerschaft Drogen und Alkohol konsumiert, was bei dem Ungeborenen zu Hirnschäden geführt habe. Die Anklage präsentierte zwar eine Psychologin als Sachverständige, die diese Theorie entkräftete, aber die Geschworenen glaubten ihr nicht, oder sie wollten ihr nicht glauben.

Wenn die Todesstrafe in diesem Fall nicht zur Anwendung kommt, bei dem es um eine Straftat geht, bei der auf 34 Menschen in Tötungsabsicht geschossen wurde und siebzehn von ihnen ermordet wurden, wann gilt sie dann? Und genau das ist hier natürlich die zentrale Frage. Vielleicht stehen wir am Beginn vom Ende der Todesstrafe.
Übersetzung: Jürgen Heiser

Das Strafmaß, das die Geschworenen am 13. Oktober 2022 für den Angeklagten Nikolas Cruz empfahlen, sei »noch nicht das offizielle Urteil«, meldete der US-Sender CNN am Tag des Schuldspruchs. Die Richterin am Bezirksgericht Broward, Elizabeth Scherer, werde erst am 1. November das formelle Urteil gegen den Angeklagten verkünden. Nach dem in Florida geltenden Gesetz könne »sie jedoch nicht von der Empfehlung der Jury, lebenslänglich zu verhängen, abweichen«, so CNN.

Bei der Ahndung der Morde an vierzehn Schülerinnen und Schülern im Alter von 14 bis 17 Jahren sowie drei Lehrern hatte sich nur eine der zwölf Geschworenen in den Beratungen der Jury klar gegen die Todesstrafe ausgesprochen, wie Jurysprecher Benjamin Thomas öffentlich erklärte. Zwei weitere, eher unentschlossene Geschworene hätten sich ihr angeschlossen, weil auch sie Gründe für eine verminderte Schuldfähigkeit bei Cruz sahen. Da im Fall der Todesstrafe prinzipiell alle zwölf Geschworenen einheitlich abstimmen müssen, ließ das Minderheitsvotum nur die Empfehlung für die lebenslange Haft zu. (jh)

 
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