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Kolumne 861 vom 19.06.2017: Bittere Freiheit

19.06.17 (von maj) Für Jimmy »Shorty« Dennis hat die neugewonnene Freiheit nach 26 Jahren im US-Todestrakt einen bitteren Beigeschmack

Mumia Abu-Jamal * Link zum Artikel in junge Welt Nr. 139 vom 19. Juni 2017: Bitte HIER klicken!

Bittere Freiheit
Für Jimmy »Shorty« Dennis hat die Freiheit einen bitteren Beigeschmack, obwohl er glücklich sein kann, aus den finsteren Abgründen des Todestrakts wieder ins Licht der Freiheit gelangt zu sein. Nach 26 langen Jahren, die er im stinkenden Loch des »L-Block« im Capital Case Unit (CCU) in Greene County, Pennsylvania, etwa 60 Meilen entfernt von Pittsburgh, zubringen musste, ist er endlich frei. Aber diese Freiheit hat ihren Preis.

1991 war »Shorty« wegen Mordes an Chedell Williams angeklagt und verurteilt worden. Er soll die High-School-Schülerin in West Oak Lane, einem Stadtteil von Philadelphia, beraubt und umgebracht haben. Die Sache hatte nur einen Haken: »Shorty« war zu dem Zeitpunkt, als Chedell Williams starb, überhaupt nicht am Ort des Geschehens.

In zwei Entscheidungen des zuständigen US-Bezirksgerichts und der nächsthöheren Instanz, dem 3. Bundesberufungsgericht, erkannten die Richter darauf, dass »Shorty« das Verbrechen aller Wahrscheinlichkeit nach nicht begangen haben kann. Beide Gerichte hoben deshalb das gegen ihn verhängte Todesurteil auf und ordneten ein neues Verfahren an. Zum Teil entschieden sie deshalb so, weil sie zu der Feststellung gelangt waren, dass die Staatsanwälte eine Entlastungszeugin bezüglich ihrer Zeitangabe verwirrt hatten, wann sie Jimmy Dennis in einem Bus weit entfernt vom Tatort gesehen und gegrüßt hatte.

Verwirrt durch die Nachfragen der Staatsanwälte ließ sich die Zeugin zu einer Aussage bringen, in der sie schließlich angab, sie habe den ihr vom Sehen bekannten Angeklagten erst Stunden später in dem Bus gesehen, als es tatsächlich der Fall war. Und diese Aussage machte die Zeugin, obwohl sie ursprünglich eine Bescheinigung hatte, in der die genaue Uhrzeit ihres Besuchs beim Sozialamt festgehalten war, zu dem sie mit dem Bus gefahren war, in dem sie Jimmy Dennis gesehen hatte. Was war mit dieser Bescheinigung geschehen? Nun, sie hatte sie bei ihrer ersten Vernehmung zwei Kriminalbeamten übergeben, denen dieses wichtige Beweismittel dann »verloren gegangen« war!

Trotzdem kam »Shorty« nun frei, weil er schriftlich den Verzicht auf elementare Rechte bestätigt hatte. Der Inhalt seiner Erklärung war ein Schuldbekenntnis im Sinne der 1970 getroffenen Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall »North Carolina gegen Alford«. Die Justiz ließ ihn unter der Bedingung frei, dass er auf einen eindeutigen Freispruch verzichtete, der Schuldspruch gegen ihn also bestehen bleiben konnte und seine Strafe nun mit den 26 im Todestrakt verbrachten Haftjahren als verbüßt gilt. Nur so konnte Jimmy »Shorty« Dennis endlich wieder heimkehren zu seiner Mutter, seinem Bruder, seinen beiden Töchtern und seiner Verlobten. Wie gesagt, Freiheit hat auch in diesem Fall ihren Preis.

Übersetzung: Jürgen Heiser

 
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